Aktuell: Baumrodung – Bäume fällen und roden im Herbst
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen und Roden von Bäumen von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt. In bestimmten Fällen, z.B. Baumaßnahmen, Schädlingsbefall, Verkehrssicherheit kann auch während der übrigen Monate gefällt werden. In der kommunalen Baumschutzsatzung ist geregelt, ob eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Bäume fällen und roden
Die erforderliche Ausrüstung mit Bagger und fahrbarer Hebebühne stehen uns zur Verfügung. Wir sorgen auch für Baumschnittentsorgung, Baumstumpfentsorgung und Gehölzentsorgung. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung und Objektbesichtigung.
Links: Rodung mit schwerem Gerät
Rechts: Hebebühne im Einsatz
Unten: Video vom Einsatz
Baumpflege
Im Spätwinter bis zum Frühjahr, von Ende Januar bis März ist der richtige Zeitpunkt für den Schnitt der Wassertriebe am Obstbaum gekommen. Das verbessert im Spätsommer den Ernteertrag der Obstbäume.